Leistung mit Sympathie und Sachverstand.


Verzichten Sie nicht auf freie Werkstattwahl !

Immer wieder lassen sich Autofahrer von der Versicherung des Unfallverursachers in Werkstätten
dirigieren, die sie aus eigener Entscheidung nicht aufgesucht hätten. Dadurch können Garantie-
und Kulanzansprüche beim Fahrzeughersteller verloren gehen, was sich auf den Wert des
Fahrzeuges auswirken kann, hat jetzt der Kfz-Sachverständigenverband BVSK in Berlin betont.
„Der Geschädigte hat Anspruch auf Reparatur in der Fachwerkstatt seiner Wahl zu den
dort geltenden Lohnkosten.“

Selbst wenn der Autofahrer sein beschädigtes Fahrzeug nicht reparieren lässt, müssen ihm die
Stundensätze einer markengebundenen Werkstatt von der Versicherung erstattet werden. Dieser
Anspruch kann sich schnell auszahlen, wenn das Geld z. B. zur Anschaffung eines neuen Autos
benötigt wird.

Gut beraten ist, wer nach einem Unfall einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit einem
Schadengutachten beauftragt. „Auch dieser Service gehört zu den Leistungen, auf die
der Geschädigte Anspruch hat, und der von der Versicherung des Unfallverursachers
reguliert wird.“

Aus Unkenntnis über die geltende Rechtslage verzichten Autofahrer zudem oft auch auf einen
Ausgleich des Wertverlustes. „Selbst für ältere Fahrzeuge muss der Wertverlust nach einem
Unfall von den Versicherungen bezahlt werden.“ In der Praxis sind viele Autofahrer jedoch
schon zufrieden, wenn ihr Fahrzeug schnell repariert wird. Dass ihr Wagen durch den Unfall auch
an Wiederverkaufswert verloren hat, wird dabei oft vergessen. „Die so genannte merkantile
Wertminderung gleicht diesen Verlust finanziell aus.“

Für weitere Fragen kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne.