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Gutachterliche Schadenprognose bei Bagatellschaden

Für den Geschädigten stellt sich nach einem Unfall immer die Frage, wie hoch ist der Schaden? Sind
die Kosten zur Beseitigung des Schadens unter oder über ca. 1000.-€? Bisher galt eine Bagatellgrenze
von ca. 750.-€ Schadenhöhe, mittlerweile pendelt sich die Grenze bei etwa 1000.-€ ein. Sie markiert
nur die Schwelle zum vollumfänglichen Gutachten, jedoch nicht die zum Gutachter. Bei einem
Schaden unterhalb der Bagatellgrenze darf der Geschädigte den Gutachter mit einer kostengünstigen
Reparaturkostenprognose beauftragen. Liegen die Kosten etwa in der Größenordnung, die auch eine
Werkstatt für einen Kostenvoranschlag berechnen würde, verstößt der Geschädigte damit nicht
gegen die Schadenminderungsplicht.
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